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BFH, 22.02.2006 - V B 78/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
Divergenz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 21.02.2005 - 12 K 113/00
- BFH, 22.02.2006 - V B 78/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.10.2000 - V B 144/00
Umsatzsteuerliche Organschaft
Auszug aus BFH, 22.02.2006 - V B 78/05
Während des Klageverfahrens entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 24. Oktober 2000 V B 144/00 (BFH/NV 2001, 493) im Rahmen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Umsatzsteuerbescheids für 1997, die Beantwortung der zwischen den Beteiligten streitigen Frage sei ernstlich zweifelhaft.Das FG hat --ausgehend von den Vorgaben des Senats im AdV-Beschluss in BFH/NV 2001, 493-- nach Beweisaufnahme die Überzeugung gewonnen, dass die H-GmbH mit Eröffnung des Vergleichsverfahrens über ihr Vermögen am 28. Mai 1997 nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr in das Unternehmen der Klägerin eingegliedert war, sondern selbst die für die Unternehmereigenschaft erforderliche Selbständigkeit ihrer gewerblichen Tätigkeit erlangt hat.
Das FG ist bei seiner Entscheidung nicht von Rechtssätzen des BFH abgewichen, sondern hat die nach dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 493 erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen.
- BFH, 04.06.2007 - V B 76/06
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Uneinbringlichkeit" in § 17 UStG ist geklärt; …
Eine Aufhebung kommt zwar in diesem Verfahren unter den Voraussetzungen des § 116 Abs. 6 FGO (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 930), oder dann in Betracht, wenn sich der Sach- und Streitstand verändert hat und der ursprüngliche Bescheid zu Lasten der Kläger geändert wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 2006 V B 78/05, BFH/NV 2006, 1128, m.w.N.).